Beim Tinnitus-Training wird mit speziellen Geräuschen das eigene Ohrgeräusch „abgelenkt“, sodass sich das Gehirn auf etwas Anderes konzentrieren kann.
Wichtig vor der Therapie ist eine Bestimmung des Ohrgeräusches. Was für eine Art Ton ist es? Ein Rauschen, ein Pfeifen oder ein Klopfen? Und wie laut ist das subjektive Empfinden des Geräusches? Dies ist vor allem wichtig, da das eigene Ohrgeräusch nicht von einem anderen Geräusch übertönt werden soll. Deshalb wird vor der Therapie ein Tinnitus-Matching durchgeführt, bei dem der Tinnitus-Ton und die Art des Geräusches bestimmt werden kann.
Dann kann man gezielt, mit individuellen Therapien gegen den Tinnitus vorgehen.
Da ich nun eine IK-Nummer (Institutionskennzeichen) habe bin ich berechtigt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Gerade die, von mir angebotene Retraining-Therapie, wird von einigen Kassen übernommen. Für die Abrechnung benötige ich eine Verordnung oder ein Rezept von einem HNO-Arzt, auf dem eine vorläufige Anzahl von Therapiesitzungen steht (zu Anfang am besten 6 Mal). Dieses wird dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag von mir bei der Krankenkasse eingereicht.